Bezugnehmend auf die Raubüberfälle vor einigen Wochen am Schlösschen und in der vergangenen Woche am Bahnhof Schlüchtern möchten wir darauf hinweisen, dass die CDU-Fraktion bereits am 29.10.2018 einen Antrag auf Installation von Videokameras am Bahnhof in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht hat.
Am 26.11.2019 gab es eine Presseerklärung in der KN zu diesem Thema und am 14.12.2020 erfolgte ein weiterer Antrag zu diesem Komplex. In meiner letzten Haushaltsrede wurde dies noch einmal aufgegriffen mit der Erweiterung einer Videoanlage im Bereich Schlösschen.
Kommunen und Polizei dürfen Videosysteme einsetzen (installieren), wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Zur Bewertung und Darstellung von Straftaten ist die Betrachtung der polizeilich erhobenen Daten zu entsprechenden Delikten unumgänglich. Tatgelegenheitsstrukturen und kriminalgeografischen Gegebenheiten sind zu bewerten. In der Betrachtung sind in der Prävention (Vorbeugung) auch Vandalismus, Graffiti-Schmierereien mit einzubeziehen.
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist zu kennzeichnen und die Daten sind nach gesetzlicher Vorschrift wieder zu löschen. Dort wo Hausrecht besteht, ist auch eine Kameraüberwachung zulässig. Videoüberwachung ist für die Kommunen und die Polizei ein Mittel um die soziale Kontrolle zu behalten oder wiederherzustellen.
Wenn jetzt der Bahnhof Schlüchtern ertüchtigt wird, sollten nach Ansicht der CDU-Fraktion die Bahnsteige, die Fußgängerunterführung und die Parkplätze mit Videoanlagensystemen ausgestattet werden. Das gleiche gilt für die Neuordnung des Schlösschen-Bereiches. Die CDU-Fraktion möchte durch die Forcierung der Videoüberwachung an diesen neuralgischen Punkten im Stadtgebiet mehr Sicherheit für die Bürger herstellen.
Autor: Heinz-Jürgen Heil (Fraktionsvorsitzender)
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