Kündigung und Anpassung der Pachtverträge der städtischen Grundstücke/Kleingärten an der Landesstraße L 3180 kurz hinter der LZA „Kinzigbrücke“ in Richtung Herolz.

Für Sie erfolgreich umgesetzt:

Antragstext:

Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die im städtischen Besitz befindlichen Grundstücke an der o.g. Umgehungsstraße zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und bei der Neuverpachtung die Pachtverträge an die Gartenordnung des Kleingärtnervereins Schlüchtern e.V. anzupassen bzw. anzulehnen, soweit die Grundstücke nicht bereits an den Kleingärtnerverein verpachtet sind.

Darüber hinaus soll dies für die Pachtverträge aller im städtischen Eigentum befindlichen Kleingartengrundstücke im Stadtgebiet Schlüchtern Anwendung finden. Diese sind ebenfalls zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und bei Neuverpachtung sind die Verträge an die Gartenordnung des Kleingärtnervereins Schlüchtern e.V. anzupassen bzw. anzulehnen.

Begründung in der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2022:

Meine Damen und Herren, worum geht es hier? Wir reden von den Kleingärten an der Kreuzung Kinzigbrücke in Richtung Herolz. Der vordere Bereich ist privat und dann folgen städtische Grundstücke, die an Privatpersonen verpachtet sind und dann an den Kleingärtnerverein. Uns geht es daher um städtische Grundstücke die an Privatpersonen verpachtet sind zur Kleingartennutzung. Nun sind die Hütten in den Gärten dort älteren Baujahrs und sehr einfach gehalten. Das Erscheinungsbild im Einfallstor nach Schlüchtern ist daher nicht optimal und lässt Wünsche offen. Da es sich um ein städtisches Grundstück handelt, ist es Aufgabe der Stadt bzw. des Liegenschaftsamtes hier Gespräche zu führen. Nach unserem Kenntnisstand wurde dies auch bereits -leider vergeblich – schon versucht. Es fehlt aber einfach die vertragliche Grundlage, um auf ein ordentliches Erscheinungsbild hinzuwirken. Der Kleingärtnerverein hingegen verfügt über eine Gartenordnung, die an das Bundeskleingartengesetz angelehnt ist. Das heißt, hier müsste man nichts neu erfinden, sondern den Pachtvertrag an die Gartenordnung des Kleingärtnervereins anlehnen. Dazu kündigt man den Pachtvertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf und vereinbart einen neuen Pachtvertrag, welcher die Gartenordnung beinhaltet oder sich zumindest daran anlehnt. Das ist auch nichts Schlimmes oder böses, sondern man schafft einfach vertragliche Klarheit für beide Seiten. Im HFA haben wir einvernehmlich mit allen Fraktionen den Antrag dergestalt ergänzt, dass dies auf alle städtischen Grundstücke angewendet wird, soweit diese an Privatpersonen zur Kleingartennutzung verpachtet sind.

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