Im folgenden Text finden Sie den Änderungsantrag der CDU Schlüchtern zum Thema Stadthallennutzung und DGH:
Die CDU- Fraktion stellt zur Anlage 8 der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2023 folgenden Änderungsantrag:
Der vorliegende Beschlussvorschlag der BBB Fraktion wird wie folgt geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen,
dass die Benutzungsgebühren bezüglich der Nutzung der Stadthalle Schlüchtern sowie der städtischen Dorfgemeinschaftshäuser von nachstehenden Nutzern nicht erhoben werden, sofern es sich um Veranstaltungen handelt, die dem ideellen Zweck der Nutzer entsprechen, kein Eintritt erhoben wird und auch kein Verkauf von Speisen und Getränken erfolgt:
- Vereine und Verbände, die als steuerbegünstigte Körperschaften aufgrund der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken anerkannt sind
- Kirchen
- Schulen
Die steuerliche Begünstigung ist nachzuweisen mittels aktuellem Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes oder hilfsweise bei neugeründeten Vereinen mittels Feststellungsbescheid nach § 60a AO über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen.
Veranstaltungen anderer Organisationen, deren Erlöse einem karitativem Zweck gespendet werden, können auf Antrag von den Benutzungsgebühren freigestellt werden.
Die Entgelte für Nebenkosten und Reinigung bleiben davon unberührt.
Die Satzungen über die Erhebung der Benutzungsgebühren der Stadthalle und der Dorfgemeinschaftshäuser sind entsprechend anzupassen und zu aktualisieren. Soweit möglich sollten die Satzungen neu gefasst und in einer Gesamtsatzung zusammengefasst werden.
Soweit bezüglich der Stadthalle und den Dorfgemeinschaftshäusern eine Übernahme der Verwaltung durch die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH geplant ist, sind die aktualisierten Satzungen bzw. die Gesamtsatzung mit der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Varinli
Vorsitzender der CDU Fraktion Schlüchtern